Wir treten aktiv ein gegen sexualisierte Gewalt im Sport

Wir haben uns in der Vereinsleitung mit dem Thema sexualisierte Gewalt beschäftigt, weil es im Schwimmsport zu schlimmen Übergriffen auf Sportler/innen gekommen ist. Wir haben überlegt, was wir präventiv machen können, dass das nicht bei uns passiert und Eltern uns unbesorgt ihre Kinder anvertrauen können. Das ist unser Konzept:

 

SFG-Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Das ist unsere Haltung

Der Schwimmverein Freibad Gimbsheim e.V. (SFG) setzt sich für die körperliche Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen in Trainingsgruppen und Schwimmkursen ein.

Unsere jungen Mitglieder und Kursteilnehmer/innen erfahren im Verein keine Gewalt oder Diskriminierung. Sie erhalten von uns Förderung, Unterstützung und Schutz.

Wir haben die klare und nach außen sichtbare Haltung, dass Sexualisierte Gewalt im SFG nicht geduldet wird.

Unser Präventionskonzept gibt den Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen Sicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Sportverein.

Das ist unser Präventionskonzept:

1. Wir sind eine starke Gemeinschaft: Kinder und Jugendliche gehören dazu

Unsere Trainerinnen und Trainer haben den Auftrag, eine Atmosphäre gegenseitigen Respekts und Akzeptanz zu schaffen. Der SFG achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Kinder, Jugendliche und Eltern werden in die Aktivitäten einbezogen und informiert.

Der Verein verpflichtet sich zu folgenden Regeln hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen zu den anvertrauten Kindern/Jugendlichen:

  • Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen
  • Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen
  • Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend.
  • Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen.
  • Beim Betreten der Umkleiden der Mädchen und Jungen gilt: Zuerst Anklopfen, dann die Kinder bitten sich etwas überzuziehen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Vier-Augen Prinzip). Wenn Eltern in der Umkleide dabei sind, richtet sich die Wahl der Umkleide nach dem Geschlecht des Elternteils. 
  • Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden und von wem etc.)
  • Einzeltrainings bedürfen der Absprache mit der Abteilungsleitung.
  • Vereinsfahrten oder -übernachtungen werden grundsätzlich von mindestens zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein.
  • Übernachtungssituation: Kinder und Jugendliche und Betreuer und Betreuerinnen, Übungsleiter und Übungsleiterinnen übernachten grundsätzlich nur in größeren Gruppen ab 10 Personen gemeinsam in einem Raum oder in getrennten Zimmern beziehungsweise Zelten. Private kleine Zelte bleiben möglich. 
  • Die Durchführung von Freizeitaktivitäten, Fahrten zu Wettkämpfen und Trainingslagern erfolgt transparent und es werden umfassende Informationen an alle Beteiligten gegeben. Wer Aufsicht führt, ist durch die Abteilungsleitung klar geregelt.
  • Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche untereinander.

2. Wir schaffen Transparenz: Ehrenkodex und erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Wir dokumentieren gegenüber Eltern eine Kultur der Transparenz. Alle Trainer /-innen und Mitarbeiter/innen des SFG, die mit Jugendlichen und Kindern zu tun haben, müssen den Ehrenkodex der Sportjugend im DOSB akzeptieren (https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/fm-dosb/downloads/Sexualisierte_Gewalt/Ehrenkodex_20150306.pdf) und dem Verein vor Antritt der Tätigkeit sowie alle drei Jahre ein polizeiliches erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

3. Wir schauen hin: Verfahren zum Umgang bei Kindeswohlgefährdung

Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.

Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bzw. sexuellem Missbrauch wird ein unabhängiger Fachdienst bzw. das Jugendamt hinzugezogen. Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst, behandelt sie seriös. Notwendige Interventionen und Maßregelungen werden konsequent umgesetzt.

4. Wir kümmern uns: Beauftragte

Die Kinderschutzbeauftragten des SFG sind Frau Blaurock und Herr Stampp. Sie gehen jedem Hinweis auf sexualisierte Gewalt im SFG nach.