Wir haben uns in der Vereinsleitung mit dem Thema sexualisierte Gewalt beschäftigt, weil es im Schwimmsport zu schlimmen Übergriffen auf Sportler/innen gekommen ist. Wir haben überlegt, was wir präventiv machen können, dass das nicht bei uns passiert und Eltern uns unbesorgt ihre Kinder anvertrauen können. Das ist unser Konzept:
SFG-Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt
Das ist unsere Haltung
Der Schwimmverein Freibad Gimbsheim e.V. (SFG) setzt sich für die körperliche Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen in Trainingsgruppen und Schwimmkursen ein.
Unsere jungen Mitglieder und Kursteilnehmer/innen erfahren im Verein keine Gewalt oder Diskriminierung. Sie erhalten von uns Förderung, Unterstützung und Schutz.
Wir haben die klare und nach außen sichtbare Haltung, dass Sexualisierte Gewalt im SFG nicht geduldet wird.
Unser Präventionskonzept gibt den Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen Sicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Sportverein.
Das ist unser Präventionskonzept:
1. Wir sind eine starke Gemeinschaft: Kinder und Jugendliche gehören dazu
Unsere Trainerinnen und Trainer haben den Auftrag, eine Atmosphäre gegenseitigen Respekts und Akzeptanz zu schaffen. Der SFG achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Kinder, Jugendliche und Eltern werden in die Aktivitäten einbezogen und informiert.
Der Verein verpflichtet sich zu folgenden Regeln hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen zu den anvertrauten Kindern/Jugendlichen:
2. Wir schaffen Transparenz: Ehrenkodex und erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Wir dokumentieren gegenüber Eltern eine Kultur der Transparenz. Alle Trainer /-innen und Mitarbeiter/innen des SFG, die mit Jugendlichen und Kindern zu tun haben, müssen den Ehrenkodex der Sportjugend im DOSB akzeptieren (https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/fm-dosb/downloads/Sexualisierte_Gewalt/Ehrenkodex_20150306.pdf) und dem Verein vor Antritt der Tätigkeit sowie alle drei Jahre ein polizeiliches erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
3. Wir schauen hin: Verfahren zum Umgang bei Kindeswohlgefährdung
Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bzw. sexuellem Missbrauch wird ein unabhängiger Fachdienst bzw. das Jugendamt hinzugezogen. Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst, behandelt sie seriös. Notwendige Interventionen und Maßregelungen werden konsequent umgesetzt.
4. Wir kümmern uns: Beauftragte
Die Kinderschutzbeauftragten des SFG sind Frau Blaurock und Herr Stampp. Sie gehen jedem Hinweis auf sexualisierte Gewalt im SFG nach.