Die Mitgliederversammlung hat beschlossen. auch die Beiträge 2024 nur leicht und geringer als die Inflation zu erhöhen (im Durchschnitt rund 3 %). Eine andere Entscheidung betrifft die Abteilungsbeiträge Leistungsschwimmen, weil wir hier im Vergleich zu anderen Sportvereinen deutlich zu niedrig lagen und immer noch liegen.
Jahresbeitrag 2024 (Durchschnittlicher Monatsbeitrag) |
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1. Einzelmitglied (mindestens 26 Jahre als) |
83 Euro |
2. Partnermitglied (Ehegatte, Lebenspartner oder eheähnliche Partnerschaft mit gleichem Wohnsitz) eines Einzelmitglieds (mind. 26 Jahre), Abbuchung vom gleichen Konto wie Einzelmitglied |
67 Euro |
3. Einzelmitglied (18. bis 25. Lebensjahr) |
67 Euro |
4. Einzelmitglied (12 bis 17 Jahre) |
54 Euro
(4,50 Euro/Monat) |
5. Einzelmitglied (6 bis 11 Jahre) |
35 Euro
(2,92 Euro/Monat) |
6. Einzelmitglied (unter 6 J.) |
3 Euro (0,25 Euro/Monat) |
7. Familie (Zusammenfassung von einem erwachsenen Einzelmitglied und ggf. dem Partnermitglied mit den als Einzelmitglied geführten eigenen Kindern oder bis zu fünf eigenen Enkelkindern; Abbuchung erfolgt vom gleichen Konto) |
203 Euro
(16,92 Euro/Monat)
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Die Zuordnung erfolgt durch das SFG-Mitgliederbüro anhand des Alters. Die Zusammenfassung zu einer Familie als Partner/in muss beantragt werden. Bei Trennung oder wenn Kinder erwachsen werden, wird die Zusammenfassung insoweit wieder aufgehoben.
Allgemeine Kosten:
Die Aufnahmekosten bei einem Neueintritt betragen 15,00 Euro; gedeckelt auf 50 Euro, wenn eine Familie mit mehr als drei Mitgliedern zu einem Termin eintritt. 10,00 Euro Zuschlag erheben wir pro Einzelperson oder Familie bei Beitragszahlung nicht mit SEPA-Mandat. Eine Rücklastschrift kostet 5,00 Euro plus Bankgebühr. 5,00 Euro kostet die Ausstellung einer Ersatz-Mitgliedskarte, 10,00 Euro die Freischaltung oder Mitgliedskartenrückgabe nach Sperre. 5,00 Euro kostet ein KFZ-gebundener Saison-Parkausweis; dieser ist für Hauptmitglieder kostenfrei (bis zu 3 Kennzeichen). Für 10,00 Euro kann ein Spind gemietet werden.
Der Jahresbeitrag wird in zwei Raten (einmal im April und einmal Juli / August) abgebucht.
Wir unterstützen die Mitgliedschaft großer Familien. Bei uns zahlen die ersten beiden minderjährigen Kinder ihren Mitgliedsbeitrag. Ab dem dritten minderjährigen Kind erheben wir keinen Beitrag. Wir bieten außerdem einen attraktiven Familientarif an. Dafür hat uns der Verband kinderreicher Familien ausgezeichnet.
Wir sind ein Verein, der bewusst auch Geringverdienern die Mitgliedschaft ermöglichen will.
Erwachsene können formlos per E-Mail oder schriftlich beim Vorstand eine Reduzierung des Beitrags um 25 Euro beantragen, wenn sie Grundsicherungsleistungen beziehen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG, Wohngeld, Asylbewerberleistung). Bitte lege eine Kopie der aktuellen Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder des Leistungsbescheids bei. Die Reduktion erfolgt, nachdem drei ehrenamtliche Arbeitsstunden erfolgt sind.
Für Minderjährige im Grundsicherungsbezug übernimmt das Jobcenter oder Sozialamt die Beiträge (inkl. Leistungsschwimmen) und Schwimmkursbeiträge im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) direkt. Nach vorheriger Absprache können vom Amt auch besondere Ausrüstungsgegenstände bezahlt werden (z.B. besondere Ausrüstung für Leistungsschwimmer). Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, nach § 2 AsylbLG oder von Kinderzuschlag bzw. Wohngeld. Insgesamt hat Dein Kind ein Budget von 120 Euro pro Jahr. Du findest die Rechtsgrundlage für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in § 28 Abs. 7 SGB II, § 6b BKGG i.V.m. § 28 Abs. 7 SGB II bzw. § 34 Abs. 7 SGB XII.
Für die Entscheidung über Anträge von Kindern und Jugendlichen im Wohngeldbezug (auch: Kinderwohngeld), im Bezug des Kinderzuschlages, Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung und
sogenannten Analogleistungen nach § 2 AsylbLG ist der Landkreis (Sozialamt) zuständig. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II der Eltern das Jobcenter. Beim Kreis Mainz-Bingen gehören beide
zur Kreisverwaltung.
Der SFG unterschreibt die Bestätigung, wenn Du uns diese ausgefüllt abgibst. Den Antrag beim Amt musst Du im aktuellen Bewilligungsabschnitt stellen. Das Amt zahlt direkt an den
Verein.
Unter 6-Jährige sind als Familienmitglied eines Erwachsenen beitragsfrei.