Kinder- und Jugendgruppen der Jugendhilfe sowie Schulklassen können im Freibad Gimbsheim übernachten. Erwachsenengruppen ist eine Feier oder eine Übernachtung im Ausnahmefall bei "ruhigen Anlässen" möglich. Eine Küche kann genutzt werden. Die Becken sind bis 21 Uhr zugänglich. Die Aufsicht muss gewährleistet sein. Die Regeln findest Du im Zeltvertrag.
Reservierungen bitte bei der SFG-Geschäftsstelle. Den Mietvertrag (Zeltvertrag) finden Sie unten.
Miete:
Tagespauschale pro Gruppe
· 30 Euro
Tagessatz pro Person:
· 9 Euro: Erwachsene mit Übernachtung
· 7 Euro: Kind mit Übernachtung
· 6 Euro: Erwachsene/Kind ohne Übernachtung
SFG-Mitglieder erhalten einen Euro Rabatt.
Bei Übernachtung von Schulklassen sind zwei Aufsichtspersonen frei.
Kaution
Fällt der Termin aus und wird dies weniger als einen Monat vorher dem SFG mitgeteilt, fällt eine Rücktrittsgebühr von 100 Euro an, sofern der SFG den Termin nicht anderweitig vergeben kann. Kann er anderweitig vergeben werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro an.
Vertragsstrafe
Hält sich der Mieter nicht an alle Regeln, beträgt die Vertragsstrafe 200 Euro.